Die bisherigen Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) wurden wegen der anhaltenden Corona-Pandemie bis zum Ende Dezember 2022 verlängert.
Für Neukunden entfällt die Prüfung von zu verwertendem Vermögen und die Prüfung der Angemessenheit der Wohnungskosten.
Wegen der Corona-Pandemie können Leistungen ohne detaillerte Vermögensprüfung und ohne Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten gewährt werden.
Vereinfachter Antrag: Link zum Antragsformular https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf
Für Selbständige: https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf
Anlagen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos - 1478809808529